Sie haben ein verletztes Tier gefunden?
- Bitte informieren Sie umgehend die zuständige Kommune und das zuständige Tierheim, ausserhalb der Öffnungszeiten die Polizei.
- Wenn Sie das Tier zum Tierarzt bringen, müssen die Kosten von Ihnen getragen werden, wenn vorher keine Kostenübernahmezusage durch die Kommune oder durch das zuständige Tierheim erfolgt ist.
- Wenn sie ein totes Tier finden, bringen Sie es bitte zum Auslesen des Chips zum Tierarzt oder in das zuständige Tierheim. Bitte verständigen Sie die Polizei, wenn dies nicht möglich ist oder melden Sie sich beim zuständigen Ordnungsamt der Kommune und fragen Sie dort nach, ob man Sie unterstützen kann.
- Bitte denken Sie immer an Ihren Eigenschutz, wenn Sie ein verletztes Tier finden! Sind Sie unsicher, verständigen Sie bitte die Polizei.